Bio-Zertifizierung

Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau werden zunehmend attraktiver für den Verbraucher. Für ökologisch angebaute Erzeugnisse sind Grundregeln notwendig, die zum einen im Interesse der Erzeuger und zum anderen im Interesse der Verbraucher festzulegen sind. In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sind die entsprechenden Rahmenbedingungen festgeschrieben. Über grundsätzliche Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung und Vermarktung erfolgt die Überprüfung der Erzeugungsvorschriften.

Ökologischer Landbau bedeutet erhebliche Einschränkungen bei der Verwendung von Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, die sich ungünstig auf die Umwelt auswirken oder zu Rückständen in den Agrarerzeugnissen führen können. Des Weiteren wird der Boden weniger intensiv genutzt, wodurch die Umwelt geschützt und der ländliche Raum erhalten werden kann.

Alle Betriebe, die mit aus ökologischem Landbau gekennzeichnete Produkte erzeugen, aufbereiten, einführen oder vermarkten, müssen sich diesem Kontrollverfahren unterziehen.

Ziele:

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.bio-siegel.de