Hygieneschulungen

Lebensmittelunternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet (siehe Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene, Kapitel XII), Betriebsangestellte entsprechend ihrer Tätigkeit zu kontrollieren und hinsichtlich Lebensmittelhygiene zu schulen.

Die DIN 10514:2004 dient der Orientierung und gibt Hilfestellung bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Sie stellt eine Handlungsanleitung für Unternehmer dar, der Verpflichtung zur Personalschulung nachzukommen (z.B. gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).

Die DIN 10514:2004 gilt allgemein für alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft. Inbegriffen sind alle Personen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit mit Lebensmitteln umgehen.

Ziele: