Produktuntersuchung
Die Notwendigkeit der regelmäßigen Untersuchung von Lebensmitteln in akkreditierten Laboren wird sowohl durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als auch durch die Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gestützt. Es gilt das übergeordnete Ziel der EU, ein hohes Schutzniveau der Verbraucher zu erreichen, zu erfüllen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wurde eine weitere Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und die Durchführungsbestimmungen ins Leben gerufen (Verordnung (EG) Nr. 2073/2005). Sie ist in vielen Bereichen Basis für die Untersuchung von Lebensmitteln jeglicher Art.
Für alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder mit diesen umgehen, sollten kontinuierliche Produktuntersuchungen eine Selbstverständlichkeit sein.
Nicht nur die Gesetze spielen bei der häufigen Anzahl von Produktuntersuchungen in Lebensmittelbetrieben eine Rolle. Unterschiedliche Beweggründe, die Unternehmen dazu veranlassen Produktuntersuchungen durchführen zu lassen, sind im Folgenden mit einigen Beispielen aufgelistet:
Ziele:
- Notwendigkeit von Verkehrsfähigkeitsuntersuchungen z.B. sensorische, chemische oder mikrobiologische Untersuchungen
- Produktions- und Routinekontrollen z.B. Untersuchung auf Verderbniserreger, pathogene Keime, Nährwertanalysen, Freigabeanalytik, Lagertests
- Spezielle Analytik z.B. Vitamin-/ Pestizid-/ Mykotoxinanalytik, Schwermetalle, Allergene, Antibiotika
Durch regelmäßig durchgeführte Produktuntersuchungen verfolgen die Betriebe sowohl präventive als auch diagnostische Ziele.