Hygienekontrollen

Jedes Unternehmen, das Lebensmittel herstellt, sie weiterverarbeitet oder veredelt, sollte spätestens seit in Kraft treten des „EU-Hygienepakets“ (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, 854/2004) ein System mit entsprechenden Eigenkontrollmaßnahmen etabliert haben. Von großer Bedeutung für die Gewährleistung einer hygienisch einwandfreien Produktion, Weiterverarbeitung oder Veredelung ist die Hygiene des Unternehmens. Sie bildet die Basis für die Erfüllung unterschiedlichster Gesetzesvorschriften und der Produktion qualitativ hochwertiger, sicherer Lebensmittel.

Sowohl für Unternehmen, die eine EU-Zulassung haben und bereits durch Kontrolleure der jeweiligen Ämter überwacht werden, als auch für solche, die Ihre Basishygiene im eigenen Unternehmen sicherstellen oder verbessern wollen, ist die Durchführung einer internen oder durch einen externen Berater unterstützten Hygienekontrolle von Vorteil.

Ziele:

Die Hygienekontrollen zielen schwerpunktmäßig darauf ab, Sie

Die Frequenz der unabhängig als Eigenkontroll-Instrument durchgeführten Hygienekontrolle ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch lässt sich ein für alle Unternehmen anwendbarer Turnus finden. Dieser ist wie auch die Inhalte (s. Hygienemanagement) individuell an das Unternehmen anzupassen.