EU-Zulassung
Voraussetzung für eine erfolgreiche EU-Zulassung an Betriebe sind die Erfüllung der Anforderungen des EU-Rechts an Räumlichkeiten, Ausstattung sowie Personal-, Betriebs- und Produktionshygiene. Darüber hinaus muss der Betriebsinhaber bereit und im Stande sein, die gesetzlichen Anforderungen einschließlich einer umfangreichen Dokumentation kontinuierlich gewährleisten zu können. Dazu zählt auch die Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollkonzeptes. Neben den im „EU-Hygienepaket„ (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, 854/2004) festgeschriebenen Voraussetzungen müssen auch nationale Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Mit der Zulassung erhält der Betrieb die für den innergemeinschaftlichen Verkehr notwendige Veterinärkontrollnummer, mit der jedes Produkt des Betriebes zu kennzeichnen ist.
Eine erfolgreiche EU-Zulassung ist bereits in vielen Sparten der Lebensmittelbranche Pflicht (z.B. für Betriebe der Fleisch- und Milchwirtschaft). Ob eine EU-Zulassung auch für ihren Betrieb erforderlich ist, erfahren Sie beim zuständigen Veterinäramt.
Ziele:
- Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen
- Erleichterung des freien Verkehrs mit Lebensmitteln in der Gemeinschaft (EU)
- Hygienische Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln
- Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der Kette
- Erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen an die Eigenkontrolle (HACCP)